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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie aus eigener Erfahrung sicherlich wissen, werden die meisten Bauvorhaben heutzutage von Generalunternehmern ausgeführt.

Die Ausschreibung und Vergabe der Einzelleistungen erfolgt größtenteils auf Basis der vom Generalunternehmer vorgegebenen Massen. Dies geschieht mit dem Ziel Pauschalverträge mit Nachunternehmern abzuschließen. Für Sie als (Nach-) Unternehmer stellt dieses Vorgehen jedoch ein gewisses Risiko dar, da die Richtigkeit der ausgeschriebenen Mengen nicht immer gewährleistet ist. Um ein derartiges Risiko ausschließen zu können, wäre Ihrerseits vor Vertragsabschluss eine detaillierte Ermittlung der Massen erforderlich. Dies ist aus Zeitgründen oft aber nicht möglich. Eine derartige Massenermittlung ist auch im Falle eines Abrechnungsauftrages unabdingbar, da sie die Basis der Abrechnung und Rechnungsstellung darstellt.

In diesem Zusammenhang möchten wir uns Ihnen als kompetenter Partner vorstellen. Aufgrund langjähriger Erfahrung, sind wir in der Lage, alle vertrags-, nachtrags- und abrechnungsrelevanten Ausbaumassen professionell und nachvollziehbar zu ermitteln. Genießen Sie dadurch Kostenschutz, Arbeitsentlastung und die Unterstützung eines kompetenten Partners.